Hilfe für Alleinerziehende:
was Dir wirklich zusteht.
Du bist alleinerziehend und hast das Gefühl, Du müsstest alles allein tragen. Ein Teil davon musst Du nicht. Hier steht in Ruhe sortiert, welche Unterstützung es gibt, wer sie zahlt und in welcher Reihenfolge Du am besten anfängst.
Das ist Orientierung aus meiner Arbeit mit alleinerziehenden Müttern, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei jeder Leistung findest Du die Stelle, die verbindlich entscheidet.

Drei Sätze, die vieles leichter machen
- Fast alle Leistungen musst Du selbst beantragen. Von allein kommt nichts.
- Die Reihenfolge zählt: erst Kindergeld und Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss, dann Kinderzuschlag und Wohngeld, dann alles Weitere.
- Ein abgelehnter Antrag ist kein Urteil über Dich. Widerspruch ist innerhalb der Frist im Bescheid möglich.
Die wichtigsten Hilfen im Überblick
Tipp auf einen Punkt, dann klappt er auf. Die genauen Beträge und Grenzen ändern sich regelmäßig, deshalb steht bei jedem Punkt, wo Du den aktuellen Stand nachlesen und den Antrag stellen kannst.
Kindergeld
+Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Steht Dir für jedes Kind zu, unabhängig vom Einkommen.
- Antrag schriftlich oder online bei der Familienkasse, mit Steuer-Identifikationsnummer von Dir und dem Kind.
- Bei getrennt lebenden Eltern bekommt es die Person, in deren Haushalt das Kind lebt.
Wo Du nachliest: arbeitsagentur.de · Kindergeld
Kindesunterhalt
+Der andere Elternteil, unterstützt vom Jugendamt
- Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Alter des Kindes, Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle.
- Über eine Beistandschaft beim Jugendamt lässt Du den Unterhalt kostenfrei feststellen und durchsetzen. Du musst nicht selbst verhandeln.
- Auch für Dich selbst kann Betreuungsunterhalt in Frage kommen. Das prüft eine Fachanwältin für Familienrecht.
Wo Du nachliest: familienportal.de · Kindesunterhalt
Unterhaltsvorschuss
+Unterhaltsvorschussstelle im Jugendamt
- Wenn der andere Elternteil nicht, zu wenig oder unregelmäßig zahlt, springt der Staat ein.
- Die Höhe orientiert sich am Mindestunterhalt nach Alter des Kindes, das Kindergeld wird angerechnet.
- Ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen. Die Stelle prüft das für Dich.
- Du musst nicht wissen, wo der andere Elternteil wohnt, um den Antrag zu stellen.
Wo Du nachliest: familienportal.de · Unterhaltsvorschuss
Kinderzuschlag
+Familienkasse
- Für Eltern, die arbeiten oder Elterngeld bekommen, deren Einkommen aber knapp ist.
- Wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und pro Kind berechnet.
- Mit dem Kinderzuschlag hängen weitere Entlastungen zusammen, zum Beispiel beim Mittagessen in Kita und Schule und bei Kita-Gebühren.
- Der Online-Check der Familienkasse zeigt Dir in wenigen Minuten, ob es sich lohnt.
Wo Du nachliest: arbeitsagentur.de · Kinderzuschlag
Wohngeld
+Wohngeldstelle Deiner Stadt oder Gemeinde
- Zuschuss zur Miete, abhängig von Einkommen, Miethöhe und Haushaltsgröße.
- Viele Alleinerziehende glauben, sie verdienen zu viel. Seit der Wohngeldreform haben deutlich mehr Haushalte Anspruch, ein Antrag lohnt sich fast immer.
- Bewilligung gilt in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, danach neu beantragen.
Wo Du nachliest: familienportal.de · Wohngeld
Entlastungsbetrag und Steuerklasse II
+Finanzamt
- Alleinerziehende mit einem Kind im Haushalt haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, für jedes weitere Kind kommt ein Betrag hinzu.
- Über die Steuerklasse II wirkt das direkt im Monat statt erst bei der Steuererklärung.
- Kinderbetreuungskosten kannst Du zusätzlich absetzen. Belege sammeln lohnt sich.
Wo Du nachliest: familienportal.de · Entlastungsbetrag
Bürgergeld und Bildung und Teilhabe
+Jobcenter
- Wenn das Geld trotz aller Leistungen nicht reicht, sichert Bürgergeld den Bedarf. Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf.
- Über das Bildungspaket sind Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe sowie Sport- und Musikangebote möglich.
- Auch Erstausstattung für Wohnung und Schwangerschaft kann übernommen werden.
Wo Du nachliest: arbeitsagentur.de · Bürgergeld
Kur, Erholung und Haushaltshilfe
+Krankenkasse, Wohlfahrtsverbände
- Mutter-Kind-Kur: drei Wochen stationäre Vorsorge oder Rehabilitation, beantragt über die Krankenkasse, meist mit Attest der Hausärztin.
- Haushaltshilfe, wenn Du krank bist oder ins Krankenhaus musst und niemand die Kinder versorgen kann.
- Familienerholung und bezuschusste Freizeiten laufen über Verbände wie Diakonie, Caritas oder den Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Wo Du nachliest: vamv.de · Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Dein Weg durch die Anträge
Kindergeld sichern
Läuft es schon, hakst Du diesen Punkt einfach ab. Sonst zuerst beantragen, weil andere Leistungen darauf aufbauen.
Unterhalt klären
Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Zahlt der andere Elternteil nicht, im gleichen Termin Unterhaltsvorschuss stellen.
Einkommen aufstocken
Kinderzuschlag prüfen, danach Wohngeld. Reicht es nicht, Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
Steuern anpassen
Steuerklasse II und Entlastungsbetrag beim Finanzamt eintragen lassen, damit Du monatlich mehr netto hast.
Entlastung für Dich holen
Kur, Haushaltshilfe, Kita-Platz, Ferienbetreuung. Und dann die Frage, die keine Behörde stellt: Wer hält eigentlich Dich?
Häufige Fragen
Ich weiß nicht, wo der Vater wohnt. Bekomme ich trotzdem Unterhaltsvorschuss?
+Ja. Der Unterhaltsvorschuss ist genau für die Fälle gedacht, in denen kein oder zu wenig Unterhalt kommt. Die Unterhaltsvorschussstelle kümmert sich darum, den anderen Elternteil zu ermitteln und das Geld später zurückzuholen.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?
+Im Bescheid steht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Frist, meist ein Monat. Ein Widerspruch ist schriftlich und ohne Anwältin möglich. Oft fehlen nur Unterlagen. Kostenlose Unterstützung geben Beratungsstellen von Diakonie, Caritas oder dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Verdiene ich zu viel für Kinderzuschlag oder Wohngeld?
+Das lässt sich nicht am Gefühl entscheiden. Beide Leistungen richten sich nach Einkommen, Miete und Haushaltsgröße, und die Grenzen wurden mehrfach angehoben. Mach den Online-Check der Familienkasse und stelle im Zweifel den Antrag.
Bringt Coaching etwas, wenn mein Problem Geld ist?
+Geld holst Du bei den Stellen auf dieser Seite. Was ich mache, fängt danach an: die Erschöpfung, die Scham, das Gefühl, versagt zu haben, der Dauerstreit mit dem Vater. Wenn Du Dich wieder spürst, gehst Du auch Anträge und Gespräche anders an.
Für alles, was kein Formular löst.
Ich begleite alleinerziehende Mütter durch Trennung, Erschöpfung und Neuanfang. Online oder in Hamburg, im Einzelgespräch, in der Gruppe oder auf dem Retreat.